Ablauf des Prozesses zur Präqualifizierung
Wir sind zum 22. Dezember 2010 durch den GKV Spitzenverband als Präqualifizierungsstelle benannt worden.
Nachfolgend erfahren Sie, wie sie Ihre Präqualifizierung erhalten:
Sie erhalten umgehend eine Auftragsbestätigung
Die GPQG bietet Ihnen folgende Möglichkeiten der Antragstellung
- Füllen Sie unseren Antrag auf der Internetplattform aus
- Zwischenspeicherungen sind jederzeit möglich
- Mit Abschluss des Antrags erhalten Sie ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Übersicht der einzureichenden Nachweisdokumente
- Sie haben Fragen - Kein Problem 0431 36457756 oder info@gpqg.de
Postweg
- Wir senden Ihnen Ihren Antrag gerne zu
- Sie können den Antrag auch gerne downloaden www.gpqg.de
- Sie haben Fragen - Kein Problem 0431 36457756 oder info@gpqg.de
Vollständigkeitsprüfung
- Max. 10 Tage nach Eingang Ihres Antrags führt die GPQG eine Vollständigkeitsprüfung durch.
- Sie erhalten die Bestätigung der Vollständigkeit bzw. eine Auflistung der nachzureichenden Unterlagen.
Durchführung der Präqualifikation
- Evtl. Anforderung weiterer Unterlagen mit Fristsetzung
- Bei begehungspflichtigen Versorgungsbereichen(Empfehlung gemäß §126 Absatz 1 Satz 3 SGB V für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen zur ausreichenden, zweckmäßigen und funktionsgerechten Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln) wird eine Begehung des Unternehmens vor Ort durchgeführt.
Ihre GPQG Präqualifizierungsbestätigung
- Mit positivem Abschluss der Präqualifizierung erhalten Sie eine GPQG Bestätigung inklusive Präqualifizierungssiegel.
- Der GKV-Spitzenverband wird von uns über die erfolgreiche Präqualifizierung informiert.
Gültigkeit der Präqualifizierungsbestätigung
- Ihre Präqualifizierungsbestätigung erhält eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Überwachungsmaßnahmen
- Ab dem 06. Dezember 2018 werden Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen Überwachungsmaßnahmen gemäß unserer Zertifizierungsordnung durchgeführt. Diese finden in der Regel 2 x innerhalb von 5 Jahren statt.
Änderungen in Ihrem Unternehmen
- Änderungen und Erweiterungen der Stammdaten bedürfen der Prüfung durch die Präqualifizierungsstelle.